Dr. iur. Christian Bernd Hüsken, LL.M.

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Tätigkeitsgebiete

Arbeitsrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Rechtsvertretung, und zwar sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite, insbesondere im Kündigungsrecht, in der Konzeption von Betriebsvereinbarungen, der restrukturierenden Sozialplanung etc.

 

Was tun bei Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag?
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will, ist der Weg zum Anwalt sinnvoll. Zu prüfen ist insbesondere, ob die ausgesprochene Kündigung des Arbeitsvertrages erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Hierbei ist schnelles Vorgehen unabdingbar. Die Fristen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage sind recht kurz bemessen. Daher bietet sich die kurzfristige Vereinbarung eines Beratungstermins an, im Rahmen dessen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einmal besprochen werden können.

 

Wichtig ist allerdings, nach erfolgter Kündigung keine Zeit vergehen zu lassen. Nach Zugang der Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben sein.

 

Wir sind langjährig im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Dabei übernehmen wir gerne für Sie auch die notwendige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und holen für Sie erforderlichenfalls die Rechtsschutzdeckung ein.

 

Wir beraten langjährig auch Arbeitgeber im Rahmen von Verfahren, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sind. Diese sind mit einem recht hohen wirtschaftlichen Risiko behaftet. Sollte sich herausstellen, dass eine ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam ist, schuldet der Arbeitgeber ggf. Annahmeverzugslohn, d. h. er muss – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – im Zweifel an den Arbeitnehmer Entgelt entrichten, ohne von dessen Arbeitsleistung zu profitieren. Eine frühzeitige Planung derartiger Maßnahmen liegt vor diesem Hintergrund im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers. Hierbei beraten wir Sie gerne.

 

Dem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist als Besonderheit immanent, dass vor dem eigentlichen Kammertermin ein sogenannter Gütetermin stattfindet, in dem ausgelotet werden soll, ob der Rechtsstreit durch Abschluss eines Vergleichs erledigt werden kann. Hier stellt sich z. B. die Frage, ob das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. Die Höhe einer Abfindung richtet sich in der Regel nach dem bisherigen Gehalt, der Beschäftigungsdauer und den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage. Im Vorfeld sollte der Sachverhalt möglichst präzise aufgearbeitet sein. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne. Die Frage, wohin die Reise gehen soll, stimmen wir mit Ihnen ab.

 

Denn: „Für den, der den Hafen nicht kennt, ist kein Wind der richtige Wind.“!

(Lucius Annaeus Seneca)

Ehe-, Familien- und Unterhaltsrecht

Gerade im Bereich des Familien- und Eherechts ist eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Rechtsberatung geboten. Wir vertreten Unterhaltsberechtigte und auch solche, die sich Unterhaltsansprüchen ausgesetzt sehen, in ihren Angelegenheiten, wobei wir Wert darauflegen, Ihre Interessen zwar mit der gebotenen Vehemenz zu vertreten, ggf. allerdings familiären „Kollateralschaden“ zu vermeiden, wenn dies möglich erscheint.

 

Im Laufe der Jahre haben wir zahlreiche Scheidungen, Unterhaltsanträge, Sorgerechtsverfahren und andere familienrechtliche Verfahren als Rechtsanwälte für Familienrecht in Vreden durchgeführt. Der Schwerpunkt unserer Beratung in Familiensachen liegt in der Vorbereitung von Scheidungsverfahren und dem Unterhaltsrecht sowie dem Recht des Zugewinnausgleichs.

 

Wir erarbeiten mit Ihnen konfliktarme Lösungsmöglichkeiten. Wo dies nicht möglich erscheint, vertreten wir Ihre Interessen mit der gebotenen Konsequenz.

 

Wir sind Anwälte. Seit 1963.

Erbrecht- und Erbschaftssteuerrecht

Gerade im Bereich des Erbrechts ist es sinnvoll, vorausschauend zu denken und zu handeln. Durch vorausschauende Planung kann Konfliktpotential vermieden und Eigentum in seinem Bestand dauerhaft gesichert werden.

 

Vor diesem Hintergrund konzipieren wir mit Ihnen etwa tragfähige Übertragsvereinbarungen. Im Bereich der Übertragung landwirtschaftlicher Immobilien verfügen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung über eine besondere Expertise. Gerade in diesem Bereich erscheint es stets erforderlich, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern.

Vereinbaren Sie zu diesem Thema mit uns einen Beratungstermin.

Wo es geboten erscheint, vertreten wir Ihre Interessen auch außergerichtlich und gerichtlich. Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung im Hinblick auf die gerichtliche Wirksamkeitsüberprüfung letztwilliger Verfügungen und Erbverträge.

 

Getreu dem Motto: Kompetenz. Voraussetzung für Erfolg.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung einer Gesellschaft ist mit der Eingehung einer Ehe durchaus vergleichbar. Insbesondere bei offenen Handelsgesellschaften ist die Gestaltung zwischen den Gesellschaftern von besonderer Wichtigkeit.

Ähnliche Relevanz kommt der Konzeption eines Gründungsstatus bei der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH oder: nach steuerlicher Beratung der GmbH & Co KG) zu.

 

Auch hier müssen die Interessen zwischen den beteiligten Personen abgewogen werden. Daneben gilt es, steuerliche sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten zu wählen. Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer außergerichtlich und gerichtlich.

Kapitalgesellschaften sind in ihrem Bestand meist auf Dauer angelegt. Deshalb besteht das Risiko, dass es im Laufe der Jahre zu Unstimmigkeiten im Gesellschafterkreis kommt, aus denen handfeste Streitigkeiten sich ergeben können. Es muss nicht immer die bewusste Schädigung der Gesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter Missbrauch von Mehrheitsmacht oder Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot sein. Häufig reicht es schon, in geschäftlichen Fragen unterschiedlicher Auffassung zu sein. Ist ein Konflikt einmal ausgebrochen, ist im Interesse der Gesellschaft, ihrer Arbeitnehmer und der gesamten Zukunft des Unternehmens meist ein schnelles und konsequentes Handeln erforderlich.

 

Wir haben vielfältige Erfahrung in der Betreuung von Gesellschafterauseinandersetzungen und auch in der Konfliktmoderation.

 

 

Cum Prudentia [lat.]: Mit Umsicht, Klugheit.

 

Sorgfältige Prüfung von Handlungsoptionen und eine sorgfältige Vertragsgestaltung vermeidet Streit.

Handels- und Unternehmensrecht

Gerade im Bereich des Handelsrechts sind wirtschaftliche Lösungen gefragt. Es kann vielfach von Vorteil sein, außergerichtliche Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor man zu Gericht geht.

Wir vertreten Ihre Interessen auch vor dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht mit der gebotenen Konsequenz. Aufgrund unserer wissenschaftlichen Qualifikation, gepaart mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer juristischen Kompetenz sind wir hier verlässliche Partner.

Auch im Bereich des Rechts der Unternehmensnachfolge sind wir Ihr kompetenter Partner. Die Übergabe eines Unternehmens entweder an einen Nachkommen oder an Externe stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Die Unternehmensübertragung ist ein komplexes Unterfangen. Von Anfang an sind familienrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Themenkomplexe sind zu berücksichtigen, um eine Strategie für die Zukunft zu finden. Dabei ist der Thematik notwendigerweise auch eine gewisse kommunikative und psychologische Komponente immanent. Vieles wird dadurch erleichtert, dass die „Chemie“ zwischen den handelnden Personen stimmt.

Dessen ungeachtet kommt schlussendlich auch der vertraglichen Gestaltung eine signifikante Bedeutung zu. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

 

Libertas et veritas [lat.] Freiheit und Wahrheit. Persönliche Unabhängigkeit und eine ethische Grundhaltung prägen den Stil unserer Arbeit.

 

Und:

 

Kompetenz ist die Voraussetzung für Erfolg.

Insolvenzrecht

Es gehört zu den negativsten Erlebnissen, die im Wirtschaftsleben gemacht werden können:
Man hat mit großem persönlichen und vielleicht auch finanziellen Einsatz die Geschicke eines Einzelunternehmens gelenkt und aufgrund von Umständen, die man vielleicht selbst nicht beeinflussen kann (Wirtschaftslage, Ausfall von Schuldnern o. ä.), steht das Unternehmen nunmehr vor der Insolvenz.

Jetzt gilt es jetzt für alle Beteiligten, insbesondere auch für die Geschäftsführung, zu „retten, was zu retten ist“. In jedem Fall sind Fristen einzuhalten und eine persönliche Haftung gilt es zu vermeiden. Wir beraten auch in diesem rechtlich anspruchsvollen Kontrast. Dabei umfasst unsere Rechtsvertretung auch strafrechtliche Facetten.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir sind Anwälte. Seit 1963.

Mietrecht

Nicht viele Rechtsverhältnisse sind so konfliktträchtig wie das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Wir vertreten sowohl institutionelle Investoren, als auch Mieter in Verfahren betreffend die Kündigung von Wohnraum bzw. die Durchsetzung von Mietzinsansprüchen oder etwa bei berechtigten Mietminderungen.

 

Wir haben insbesondere in der Vergangenheit zahlreiche Räumungsverfahren begleitet und stehen Ihnen auch insoweit mit Rat und Tat zur Seite.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Verkehrsrecht

Es ist schnell passiert. Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist der Schaden da. Aber auch ohne jedes Verschulden kann jede und jeder von uns, der sich im Straßenverkehr bewegt in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die finanziellen Implikationen und die gegebenenfalls auch strafrechtliche bzw. ordnungsbehördliche Verantwortlichkeit kann schnell existenzgefährdet sein. Jetzt gilt es zu handeln. Wir haben langjährige Expertise im Bereich der Regulierung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland. Insoweit arbeiten wir auch mit ausländischen Regulierungspartnern zusammen. Wir setzen Ihre Interessen durch und vertreten Sie wenn nötig in ordnungsbehördlichen Verfahren und vor Gericht.